Studenten, die an der Universität als Wohnstudenten aufgenommen werden, sind verpflichtet, während des akademischen Jahres in den ersten zwei Jahren ihres Studiums im Wohnheim auf dem Campus zu wohnen. Studenten können schriftlich beim Büro für Wohnleben eine Genehmigung anfordern, wenn sie außerhalb des Campus wohnen möchten. Studenten, die an der Universität als "Wohnstudenten" aufgenommen wurden, haben Anspruch auf drei aufeinanderfolgende Jahre Wohnraum auf dem Campus, aber eine Unterkunft für das vierte Jahr ist nicht garantiert.







